Leistungen der OP-Kosten-Versicherung
Krankenversicherungen sind auch für Haustiere eine sinnvolle Angelegenheit und können den Haustierbesitzer nicht selten vor hohen finanziellen Belastungen schützen. Da viele Versicherungsunternehmen jedoch beispielsweise die Kosten für notwendige Operationen nicht tragen, lohnt sich der Abschluss einer OP-Versicherung. Doch welche Leistungen sollte der OP-Kostenschutz eigentlich abdecken?
Leistungen der OP-Versicherung
Eine OP-Versicherung übernimmt alle Kosten für notwendige Operationen, die unter Vollnarkose durchgeführt werden. Als Operation gelten sämtliche chirurgische Eingriffe unter Narkose, die der Wiederherstellung der Gesundheit der Knochen oder Organe des Tieres dienen. Für derartige Eingriffe werden die Kosten in der Regel zu 100 Prozent vom Versicherer erstattet. Bei der Auswahl eines Versicherungsanbieters sollte jedoch auch darauf geachtet werden, das dieser nicht nur die Kosten für den Eingriff selbst übernimmt, sondern auch die finanziellen Aufwendungen für die Vor- und Nachbehandlung trägt. Denn in den meisten Fällen ist nicht nur die Operation selbst mit Kosten verbunden. In Vorbereitung auf den chirurgischen Eingriff sind in der Regel auch kostenpflichtige Voruntersuchungen notwendig. Auch nach der OP fallen Kosten für Nachuntersuchungen, Röntgenbilder oder Verbandsmaterial an. Derartige Kosten sollte die OP-Versicherung ebenfalls erstatten. Vor allem nach schweren und umfangreichen Operationen müssen die tierischen Patienten nicht selten für mehrere Tage in der Tierklinik einquartiert werden. Manche Versicherer zahlen ebenfalls den Krankenhausaufenthalt beziehungsweise gewähren den Haustierbesitzern ein Unfallkrankenhaustagegeld.
OP-Kostenerstattung: Ausnahmen beachten
Nicht bei allen Tierversicherungen sind gleichermaßen alle Arten von Operationen abgesichert. Vor dem Abschluss einer OP-Versicherung lohnt sich ein Blick in den Versicherungskatalog der Assekuranzen, da hier die versicherten Operationen aufgeführt sind. Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind beispielsweise häufig Operationen infolge von chronischen Erkrankungen, die bereits bei Versicherungsabschluss bekannt waren. Auch Kastrationen und Sterilisationen werden häufig nur in Ausnahmefällen übernommen. So zum Beispiel, wenn ein derartiger Eingriff nachweislich auch einem medizinischen Zweck dient und nicht nur zur Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit eines Tieres dient.