Rechtsschutzversicherung

Es macht wenig Sinn eine Rechtsschutzversicherung für Kleintiere abzuschließen. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von unter 240 Euro werden vom Gericht oftmals gar nicht angenommen. Zusätzlich sollte man prüfen ob die Kleintierhaltung nicht in der normalen Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Weiterleiten ››

Worauf ist zu achten

Vollschutz oder nur Operationsversicherung? Selbstbeteiligung, Unterbringungskosten und Auslandsversicherung? Es gibt viele Dinge auf die man beim Versichern seines Vierbeiners achten sollte. So kann grundsätzlich in zwei Arten Tierversicherungen unterschieden werden. Weiterleiten ››

Worauf sollte man bei der Tierhaftpflichtversicherung achten?

Während die normale private Haftpflichtversicherung für alle Schäden, die sogenannte Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Hamster oder Vögel verursachen, aufkommt, da sind Nutztiere wie zum Beispiel Rinder oder Schafe, aber auch Zuchtkatzen oder Hunde über die Nutztierversicherung abgedeckt. Alle Tiere, die in keine dieser beiden Kategorien fallen, die sogenannten “Luxustiere”, kann der Tierhalter über die Tierhaftpflichtversicherung absichern. Diese schützt ihn vor Schadensersatzansprüchen, die zum Beispiel sein Hund oder sein Reitpferd, aber auch der Esel oder die Ziegen an den Sachen, der Gesundheit oder dem Vermögen anderer verursachen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Tierhalter seine Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzt hat. Selbst wenn der Hund vorschriftsmäßig angeleint war und nach einem zudringlichen Kind geschnappt hat, wird sein Halter im Rahmen der gesetzlichen Gefährdungshaftung schadensersatzpflichtig.

Deckung bei Fremdhütung

Wer seinen Hund oder sein Pferd häufiger in die Obhut anderer gibt, der sollte einen Tarif wählen, der die sogenannte Fremdhütung miteinschließt. Denn wird ein anderer Mensch oder eine Sache durch das unberechenbare Verhalten des Tieres beschädigt, dann haftet der Tierbesitzer, auch wenn er am eigentlichen Geschehen keine Schuld trägt. Für diesen und ähnliche Fälle ist die Tierhaftpflichtversicherung gedacht, die den Schaden ersetzt, der durch das unvorhersehbare Verhalten des Tieres verursacht wurde.

Hohe Deckungssumme wählen

Egal ob das lammfromme Pferd dem kleinen Kind aus Versehen auf den Fuß tritt, ob es fremde Beete verwüstet oder ob der Hund auf die Straße läuft und einen Auffahrunfall verursacht – es gibt unzählige Szenarien, in denen ein Luxustier wie ein Pferd oder Hund in Sekunden Schäden in horrendem Ausmaß verursachen kann. Deswegen sollten Tierhalter eine Tierhaftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssumme abschließen. Insbesondere Personenschäden, die schnell in die Millionen gehen können, sollten entsprechend abgedeckt sein. Experten raten, lieber eine etwas höhere Prämie zu zahlen und dafür den maximalen Versicherungsschutz mit Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden zu wählen.

Keine Police mit Leinenzwang wählen!

Buß- oder Strafgelder zahlt die Versicherung nicht, und ebenso wenig gibt es von ihr Schadensersatz, wenn der Hund seinen Besitzer beißt. Auf keinen Fall sollte die gewählte Police einen Leinenzwang beinhalten. Denn dann kommt sie nur für Schäden auf, die der angeleinte Hund verursacht hat. Wer mehrere “Luxustiere” hält, muss dem Versicherer immer die genaue Zahl der Tiere mitteilen. Dieses gilt insbesondere dann, wenn sich Nachwuchs einstellt. Allerdings sind Fohlen oder Hundewelpen in der Regel für das erste Lebensjahr über das Elterntier mitversichert.

Mietsachschäden und Weiderisiko

Pferdehalter sollten bei ihrer Tierhaftpflichtversicherung darauf achten, dass sowohl die oben angesprochene Fremdhütung als auch das sogenannte Weiderisiko abgedeckt ist: Wenn das Tier aus der Weide ausbricht und Flurschäden oder sogar einen Autounfall verursacht, dann zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Schaden. Auch Mietsachschäden sollte sie abdecken. Wenn der Vierbeiner die gemietete Box verwüstet, dann zahlt die Versicherung. Damit der Versicherer zahlt, muss sich der Versicherungsnehmer exakt an die Vertragsbedingungen halten und den Schaden unverzüglich melden. Auch die geschädigte Gegenpartei muss den Schaden innerhalb einer Wochen anzeigen, damit der Fall berücksichtigt und der Schaden ersetzt wird.