Rechtsschutzversicherung

Es macht wenig Sinn eine Rechtsschutzversicherung für Kleintiere abzuschließen. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von unter 240 Euro werden vom Gericht oftmals gar nicht angenommen. Zusätzlich sollte man prüfen ob die Kleintierhaltung nicht in der normalen Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Weiterleiten ››

Worauf ist zu achten

Vollschutz oder nur Operationsversicherung? Selbstbeteiligung, Unterbringungskosten und Auslandsversicherung? Es gibt viele Dinge auf die man beim Versichern seines Vierbeiners achten sollte. So kann grundsätzlich in zwei Arten Tierversicherungen unterschieden werden. Weiterleiten ››

Für welches Tier lohnt eine Rechtsschutzversicherung?

Wer eine Rechtsschutzversicherung für die Haltung seines Haustieres abschließen will, sollte genau abwägen, ob das notwendig ist. Je nach Tier kann es durchaus Sinn machen, aber nicht für jedes Tier lohnt es sich.

Mäuse als Gefahr?

Im schlimmsten Szenario kann sicher auch eine harmlose Maus einen Rechtsstreit zwischen Nachbarn auslösen. Vielleicht hat das Tierchen sich selbstständig gemacht und auf Nachbars Balkon alle Blumentöpfe umgewühlt. Doch der Schaden eines solchen Falls ist vergleichsweise gering. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert unter 240 Euro werden vom Gericht meist gar nicht angenommen. Da muss man sich, ob man will oder nicht, wohl so einigen. Daher macht es wenig Sinn, für Kleintiere eine solche Versicherung abzuschließen. In Fragen der Haltungserlaubnis kann allerdings auch hier schnell mal ein größerer Streit vom Zaun gebrochen werden, der dann doch erhebliche Gerichtskosten nach sich zieht. In solchen Fällen sollte man prüfen, ob die Kleintierhaltung nicht in der normalen Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist.

Große Tiere, großer Ärger

Bei größeren Tieren lohnt sich eine Tierhalter-Rechtsschutzversicherung schon eher. Hier ist der Fall wesentlich wahrscheinlicher, dass ein größerer Sachschaden entstehen kann oder bei einem Personenschaden auf Schmerzensgeld geklagt wird. Auch die Unterlassungsklage bezügliche der Haltung kommt bei größeren Haustieren aufgrund ihrer höheren Lärm- oder wahlweise Geruchsemissionen häufiger vor. Ist man hier finanziell abgesichert, fällt es im Falle einer Klage wesentlich leichter, die Interessen seines Tieres, zur Not auch gerichtlich, durchzusetzen und damit auch seine eigenen Interessen als Tierhalter zu wahren.