Rechtsschutzversicherung

Es macht wenig Sinn eine Rechtsschutzversicherung für Kleintiere abzuschließen. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von unter 240 Euro werden vom Gericht oftmals gar nicht angenommen. Zusätzlich sollte man prüfen ob die Kleintierhaltung nicht in der normalen Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Weiterleiten ››

Worauf ist zu achten

Vollschutz oder nur Operationsversicherung? Selbstbeteiligung, Unterbringungskosten und Auslandsversicherung? Es gibt viele Dinge auf die man beim Versichern seines Vierbeiners achten sollte. So kann grundsätzlich in zwei Arten Tierversicherungen unterschieden werden. Weiterleiten ››

Ist mein Tier im Ausland versichert?

Ein Großteil der Hundebesitzer nimmt sein Tier mit in den Urlaub und auch die Katze mitzunehmen ist inzwischen nicht mehr ungewöhnlich. Wird das Tier jedoch krank oder verletzt es sich während der schönsten Zeit des Jahres, so bleibt die Frage, wer die Kosten für die Behandlung trägt. Gerade wenn eine Krankenversicherung für das Tier abgeschlossen wurde, wird man sich überlegen müssen, ob diese auch im Ausland haftet.

Auch im Urlaub bestens geschützt

Ganz grundsätzlich gilt: “alles hängt vom Vertrag mit der Versicherung ab”. Je nach Anbieter und Vertragsart ergeben sich verschiedene Leistungen, wenn das Tier im Urlaub Hilfe braucht. Besteht eine Vollversicherung, so stehen die Chancen jedoch gut, dass der Versicherer die Kosten zu einem großen Teil übernimmt. So gilt zum Beispiel bei der Allianz, dass 80 Prozent der Behandlungskosten auch im Ausland erstattet werden, und zwar zur dort üblichen Vergütung. Auch bei anderen Versicherern gilt der Versicherungsschutz im Ausland. Die AXA kommt auch für Operationen im Ausland auf, sofern der Auslandsaufenthalt zwei Monate nicht übersteigt und wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Diese Klausel ist bei den meisten Versicherern üblich. Aber nicht immer beträgt die Länge des erlaubten Auslandsaufenthalts nur zwei Monate. Je nach Police können es bei einigen Versicherungen bis zu sechs Monaten sein. In dieser Zeit werden alle Leistungen die im Inland gelten, auch im Ausland gezahlt. Die meisten Basistarife umfassen auch den Rücktransport des verletzten oder erkrankten Tieres nach Deutschland.
Der Exklusivschutz der AGILA Versicherung erstattet sogar bis zu 50 Prozent der Reisekosten, wenn der Urlaub aufgrund eines erkrankten oder verletzten Tieres nicht angetreten werden kann!
Aber nicht nur bei Abschluss einer teuren Krankenversicherung für das Tier ist man geschützt. Auch Operationsversicherungen ersetzen in der Regel die entstandenen Kosten für Operationen im Ausland.