Rechtsschutzversicherung

Es macht wenig Sinn eine Rechtsschutzversicherung für Kleintiere abzuschließen. Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von unter 240 Euro werden vom Gericht oftmals gar nicht angenommen. Zusätzlich sollte man prüfen ob die Kleintierhaltung nicht in der normalen Rechtsschutzversicherung eingeschlossen ist. Weiterleiten ››

Worauf ist zu achten

Vollschutz oder nur Operationsversicherung? Selbstbeteiligung, Unterbringungskosten und Auslandsversicherung? Es gibt viele Dinge auf die man beim Versichern seines Vierbeiners achten sollte. So kann grundsätzlich in zwei Arten Tierversicherungen unterschieden werden. Weiterleiten ››

Worauf sollte man bei Tierversicherungen achten?

Möchte man seinen Vierbeiner versichern und sich so vor hohen Tierarztkosten schützen, kann man dies bei mehreren Anbietern tun. Es gibt jedoch einige Dinge, auf die man achten sollte, ganz egal, für welchen Anbieter man sich entscheidet. Informiert man sich nicht vorab, dann können schnell unliebsame Überraschungen lauern.

  • Vollschutz oder nur Operationsversicherung?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Tierversicherungen. Eine übernimmt lediglich die Kosten für Operationen, während die andere auch für Behandlungs- und Vorsorgekosten aufkommt. Eine Operationsversicherung ist deutlich günstiger, deckt dafür aber auch weniger ab. Entscheiden Sie, welche Variante für ihr Tier mehr Sinn macht.
Deckungssumme beachten
Viele Anbieter von Tierversicherungen schreiben in ihren Verträgen einen jährlichen Höchstsatz fest, den sie im Falle von Unfällen oder Erkrankungen des Tieres leisten. Gehen Sie bei Abschluss des Vertrages sicher, dass dieser hoch genug.

  • Belohnung bei Leistungsfreiheit

Wenn ihr Tier in einem Jahr keine Behandlungskosten verursacht, dann ist es bei einigen Versicherern möglich, dass sich die Deckungssumme erhöht. Daher lohnt sich der Abschluss einer Versicherung vor allem, wenn das Tier noch jung und gesund ist.

  • Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge drücken, vergessen sie aber nicht den Betrag für die Selbstbeteiligung zurückzulegen, denn diesen müssen sie bei einer Behandlung von Hund oder Katze in jedem Fall selber tragen.

  • Alter des Tieres

Beachten Sie, dass ab einem bestimmten Alter die Kosten häufig nur noch teilweise übernommen werden und dass einige Versicherer Tiere ab einem gewissen Alter überhaupt nicht mehr versichern.

  • Unterbringungskosten

Gehen Sie sicher, dass die Unterbringungskosten in einer Tierklinik von der Versicherung getragen werden. Es finden sich Klauseln die Regeln, dass nur Behandlungskosten erstattet werden müssen.

  • Satz der Gebührenordnung

Es ist möglich, sein Tier bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung zu versichern. Das heißt, dass besonders aufwändige Behandlung, die mit einem doppelten oder dreifachen Satz abgerechnet werden, auch von der Versicherung gezahlt werden. Wird nur der einfache Satz versichert, muss der Halter eventuelle Mehrkosten selber tragen.

  • Auslandsversicherung

Wenn das Tier in den Urlaub mitgenommen werden soll, gehen Sie sicher, dass es dort ebenfalls versichert ist und dass ein Rücktransport gegebenenfalls übernommen wird.